Kurzzeit-/Verhinderungspflege

Sorge um pflegebedürftige Senioren

Kurzzeitpflege

Das Angebot der Kurzzeitpflege zielt darauf ab, pflegende Angehörige zeitweise von den pflegerischen Aufgaben zu entlasten.

Unter Kurzzeitpflege versteht man eine zeitlich befristete, also nur vorübergehende vollstationäre Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in einer Pflegeeinrichtung. Die Pflegekassen übernehmen hierfür einen Betrag von bis zu 1.612,- € je Kalenderjahr für den pflegebedingten Kostenanteil der Kurzzeitpflege für längstens 28 Tage. Der Anteil für Unterkunft und Verpflegung, sowie die Investitionskosten werden dem Kurzzeitpflege-Gast berechnet.

Verhinderungspflege

Wenn die Pflegeperson verreist oder aus anderen Gründen (z. B. Krankheit) verhindert ist, hat der Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Verhinderungspflege. Die Pflegekassen übernehmen hierfür einen Betrag von bis zu 1.612,- € je Kalenderjahr für den pflegebedingten Kostenanteil der Verhinderungspflege für längstens 28 Tage. Der Anteil für Unterkunft und Verpflegung, sowie die Investitionskosten werden dem Verhinderungspflege-Gast berechnet.

Senioren- & Pflegeheim St. Hedwig • Pfarrer-Fichtl-Straße 16 • 93176 Beratzhausen • Tel: (0 94 93) 95 00-0 • info@ah-st-hedwig.de